Reisebedingungen

Reisebedingungen
Sehr geehrter Reisegast, es freut uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei Reiseland GmbH & Co. KG nachfolgend Reiseland zu buchen. Unsere Mitarbeiter setzen ihre Erfahrung und ihr Knowhow ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und Ihnen einen gelungenen Urlaub zu ermöglichen. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend in unseren Reisebedingungen dargelegt sind. Wir empfehlen Ihnen, die Reisebedingungen sorgfältig durchzulesen. Diese Bedingungen gelten nur für Reisen, bei denen wir Veranstalter sind.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES:
Mit der Anmeldung bieten Sie Reiseland den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen müssen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit Annahme durch Reiseland durch Zugang der schriftlichen Bestätigung bei Ihnen zustande. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, sendet Ihnen Reiseland die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfügung. Weicht der Inhalt der Bestätigung durch Reiseland vom Inhalt der Anmeldung ab, so werden wir oder Ihre Buchungsstelle Sie unterrichten. Bei einer solchen Abweichung liegt ein neues Angebot vor, an das Reiseland für die Dauer von 14 Tagen seit Ihrer Kenntnisnahme gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie Reiseland innerhalb dieser 14 Tage Ihr Einverständnis erklären; anderenfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und Reiseland vor.

2. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN DER BUCHUNGSSTELLE
Ihre Individualwünsche außerhalb des von Reiseland ausgeschriebenen Standardprogramms werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in der Reisebestätigung enthalten sind. Soweit Ihnen durch die Buchungsstelle hoteleigene oder ortseigene Prospekte oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind die dortigen Angaben ohne Einfluss auf die mit Reiseland vereinbarten Reiseleistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart und durch Reiseland bestätigt ist.

3. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN, FLUGZEITEN UND PREISE:
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen gegenüber dem Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und zumutbar sind.
3.2 Die angegebenen Abflugzeiten sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen, sind aber nicht garantiert und können sich nach Abschluss des Reisevertrages aufgrund von nicht vom Veranstalter beeinflussbarer Faktoren ändern. Deshalb behält sich Reiseland Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Gesellschaften vor. Über die Änderungen der Abflugzeiten des Hinfluges wird Reiseland den Reisenden rechtzeitig informieren. Der Reisende muss sich aber den Rückflug 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigen lassen.
3.3 Reiseland ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise unter folgenden Voraussetzungen zu ändern:
a) Erhöhung des Reisepreises
(1) Aufgrund der Erhöhung von Beförderungskosten (z.B. wie Treibstoffkosten, Versicherungen etc.] oder der Erhöhung von Abgaben (Hafen, Flughafensicherheitsgebühren, Hafen, Flughafensteuern etc.), wenn
(2) zwischen dem Vertragsschluss (siehe oben Ziffer 1) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, und
(3) die Erhöhung der in (1) genannten Kosten und Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss erfolgt und dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht von Reiseland vorhersehbar war und
(4) die Preiserhöhung sich auf die Weitergabe der in (1) genannten erhöhten Kosten und Abgaben beschränkt. Dabei erfolgt eine Erhöhung des Reisepreises, wie sich die Erhöhung der Kosten pro Person auswirkt. Der prozentuale Anteil der Kosten, Abgaben und Wechselkurse nach (1) berechnet sich auf den bei Vertragsschluss vereinbarten Reisepreis, und
(5) die Preiserhöhungserklärung entsprechend (6) bis spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn bei dem Reisenden eingegangen ist.
(6) Der Reisende wird von der Erhöhung der Reisekosten aus den genannten Gründen durch ein Preiserhöhungsschreiben unverzüglich in Kenntnis gesetzt, in dem die Gründe und die jeweiligen Berechnungsgrundlagen konkret genannt werden.
(7) Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise ohne Mehrpreis aus dem Programm von Reiseland zu verlangen, wenn Reiseland in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach dem Zugang der Erklärung über die Preiserhöhung Reiseland gegenüber geltend zu machen.
b) Herabsetzung des Reisepreises Eine Herabsetzung des Reisepreises durch Reiseland ist auch aus anderen Gründen zulässig.

4. REISEPREIS UND ANZAHLUNG:
Mit Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises und eventuelle Prämien für Versicherungen zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall insbesondere in der bindenden Reisebestätigung vereinbart, spätestens jedoch zwei Wochen vor Reiseantritt. Werden die Reiseunterlagen, z.B. bei der Buchung dynamischer Produkte, direkt nach der Buchung versandt, ist der vollständige Reisepreis mit Erhalt der Unterlagen sofort fällig.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens Reiseland. Die Reiseunterlagen, die dem Reisenden ein verbrieftes Recht gegenüber den Leistungsträgern auf Durchführung der Reise geben, werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reiseantritt) ist im eigenen Interesse der Einzahlungsbeleg mit sich zu führen. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Der Sicherungsschein garantiert Ihnen zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfalle.

5. UMBUCHUNG, RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN:
5.1 Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen des Vertrages (z.B. Reiseteilnehmer, Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart, Abflughäfen, Zustiegsbahnhöfe), so wird Reiseland sich bemühen, dem Verlangen des Kunden zu entsprechen. Gelingt eine Umbuchung des Reisenden, so wird hierfür eine Umbuchungspauschale von EUR 30,00 pro Person erhoben. Umbuchungen sind nur bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt des Reisenden von der von ihm gebuchten Reise möglich. Umbuchungen Dynamischer Reisepakete sind grundsätzlich nicht möglich. Für den Rücktritt gilt Ziffer 5.2 entsprechend.

5.2 Der Reisende kann jederzeit von der Reise durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, gegenüber seiner Buchungsstelle oder Reiseland zurücktreten. Reiseland hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reisebestandteile von Reiseland berücksichtigt. Reiseland kann stattdessen die folgenden Entschädigungspauschalen je angemeldetem Teilnehmer fordern:

5.2.1 Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter)
• bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• vom 6. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
• in allen Fällen mindestens EUR 30,00

5.2.2 Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Charter)
€ Einzel IT
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises,
• vom 29. bis 22.Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
• vom 2122. bis 815. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
• vom 714. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
• ab dem 2.Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises

am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises € Gruppen IT
• Bis 60. Tag vor Reiseantritt: 50,€/p. P.
• vom 59. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
• vom 6. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

5.2.3 Omnibusreisen
• bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• vom 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

5.2.4 Hotels und Ferienwohnungen
• bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
• vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
• vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

5.2.5 Schiff
• bis 50. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
• vom 49. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• vom 34. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
• vom 6. bis 1. Tag bis Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

5.2.6 Bahn
• bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
• vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

5.2.7 Dynamische Reisepakete
(Reisen, die unter Dynamische Reisepakete fallen, sind im Buchungsverlauf und auf der Reisebestätigung als solche gekennzeichnet.)
• bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• vom 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
• vom 3. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
• in allen Fällen mindestens EUR 30,00 Teilstornierungen, d.h. Stornierungen nur bestimmter Leistungen bei Dynamischen Paketen, sind nicht möglich. Für die Stornierung bestimmter Dynamischer Reisepakete (z.B. dynamische Pakete mit Linienflugtarifen, die eine sofortige Ticketausstellung erforderlich machen) können besondere, von den vorgenannten Bedingungen abweichende, Stornobestimmungen gelten. Diese werden Ihnen in jedem Fall vor der Buchung dieser Produkte mitgeteilt. Im Falle der Geltendmachung einer Entschädigungspauschale bleibt es dem Reisenden unbenommen, Reiseland nachzuweisen, dass Reiseland kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.2.8 Baustein Reisen Afrika: Namibia und Tansania
• bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• vom 29. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
• ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

• vom 3. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

6. RÜCKTRITT DURCH REISELAND WEGEN NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL:
Reiseland kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl zu dem dort genannten Zeitpunkt nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Reisenden unverzüglich zuzuleiten und muss ihm spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt zugestellt werden. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

7. OBLIEGENHEITEN/AUSSCHLUSSFRISTEN FÜR ANSPRÜCHE UND VERJÄHRUNG:
Dem Kunden obliegt es, Reiseland einen eventuell auftretenden Mangel der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Des Weiteren obliegt es dem Reisendem, vor der Kündigung des Reisevertrages Reiseland eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Reiseland verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelrüge in der vorbezeichneten Art, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche dadurch ausgeschlossen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise und deliktische Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Reiseland geltend zu machen. Dies soll in jedem Fall (obwohl eine mündliche Schadensmeldung ausreichend ist) im Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen sowie zur Überprüfung beim Leistungsträger schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Reiseland die Ansprüche schriftlich zurückweist.

8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG:
Bei vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung von Reiseland für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Reiseland für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei deliktischer Haftung: Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber Reiseland aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet Reiseland bei Sachschäden je Reisendem und Reise bis 4.090,00 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.363,00 Euro, so ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Die Haftung von Reiseland ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9. PASS, ZOLL, DEVISENUND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN:
Reiseland steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Reiseland haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Reiseland mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Reiseland hätte die Verzögerung zu vertreten. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation durch Reiseland bedingt sind.

10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND VEREINBARUNGEN:
Die vom Reiseland zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10.1 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist oder der Reisende
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz im Inland nicht bekannt ist.

10.2 Firmensitz des Veranstalters:
Reiseland GmbH, Herrenstr. 23, 06618 Naumburg HRB 6678 Amtsgericht Stendal